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Parken und rasten - aber wo?
Fahrsicherheit und Ruhekomfort standen im Fokus des diesjährigen Truck-Symposiums am Nürburgring. Vertreter aus der Logistikbranche nutzten die Plattform auch für den Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Fachleuten.
Obwohl Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer im Frühjahr angekündigt hatte, mit neuen Konzepten zusätzliche LKW-Parkplätze an deutschen Autobahnen schaffen zu wollen und dabei auch Privatfirmen einzubeziehen, hat sich die Lage nich gebessert. Der Parkplatzmangel ist immer noch ein Dauerproblem, dessen Lösung nicht wirklich in Sicht ist. Und wenn es dann wegen überfüllter Plätze sowie verstopfter Aus- und Zufahrten zu schweren Verkehrsunfällen kommt, besteht akuter Handlungsbedarf.
Ein hochkarätiges Expertengemmium nahm sich beim 6. Truck-Symposium des TÜV Rheinland und des ADAC Mittelrhein Aspekte des breiten Spannungsfeldes vor, das Berufskraftfahrer täglich bewältigen müssen. Unter dem Motto “Lenken, rasten, ruhen - Was braucht die Praxis?” wurden neben der chronischen Parkplatznot auch aktuelle Themen rund um die Sicherheit und Qualität beim LKW-Parken, die Regelung von Lenk-, Ruhe- und Pausenzeiten sowie die Bedeutung der Fahrerassistenzsysteme angesprochen. Erfahrungsberichte aus der Kontrollpraxis und aus dem Fahreralltag rundeten die Fachtagung ab, der mehr als 150 Teilnehmer aus den Kreisen der Berufskraftfahrer, Verkehrsexperten und Güterverkehrsbranche beiwohnten.
Die Veranstalter des Symposiums -Prof.Dr.-Ing. Jürgen Brauckmann, Vorstand Mobilität TÜV Rheinland, und Dr. Ing. Klaus Manns, Vorstand Verkehr & Technik ADAC Mittelrhein,- forderten mehr Verständnis für die Probleme der Güterverkehrsbranche ein. Als Reaktion auf die vom ADAC bemängelten rund 14.000 fehlenden Stellplätze auf den Rastanlagen verspricht die Politik Hilfe. Ministerialdirektor Josef Kunz, Leiter der Abteilung Straßenbau im BMVBS, hob den Stellenwert des durchaus beim Bund bekannten Brennpunktes hervor: “Im Interesse der Verkehrssicherheit ist die Beseitigung des bestehenden LKW-Stellplatzdefizits an deutschen Autobahnen ein im Koalitionsvertrag herausgehobenes Ziel, um eine zukunfts- und leistungsfähige Infrastruktur zu garantieren. Die Fahrer sollen entlang der Autobahnen einen Parkplatz finden, damit sie ihre gesetztlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten können. ”
Von 2008 bis 2010 wurden mehr als 5.500 neue LKW-Parkplätze auf den Rastanlagen der Bundesautobahnen realisiert, bis 2012 ist nochmal die gleiche Anzahl vorgesehen.
Peter M. Löw von der Autobahn Tank & Rast GmbH informierte über die Eigeninitiative seiner Gesellschaft, zusätzliche LKW-Parkplätze am Standort Brohlstal-Ost an der A61 zu schaffen. “Daneben betreibt Tank & Rast einen ersten Autohof an der A2 bei Rheda-Wiedenbrück, der speziell auf die Bedürfnisse der Fernfahrer zugeschnitten ist und über 58 LKW-Stellplätze verfügt, die durch videoüberwachte Schranken gesichert sind” - so Löw.
Aus der Praxis
Wie ein Tropfen auf den heißen Stein sei das Konzept der geplanten Stellplätze zu sehen - so Uwe Siery, Kraftfahrer bei der Westerwälder Spedition Gebrüder Schröder. Im Alltag müssen sich die Berufskraftfahrer nach wie vor auf einer der meist überfüllten oder unzureichend eingerichteten Rastanlagen mühsam einen Platz suchen. Und selbst wenn sie einen gefunden haben, ist nicht immer Rasten und Ruhen möglich. Es fehlen vielerorts beispielsweise sanitäre Anlagen in ausreichender Anzahl. Auch die schlechte Beleuchtung macht den Fahrern in puncto Sicherheit zu schaffen. Eine gute Lösung hat der erfahrene Trucker bereits in den Beneluxstaaten kennengelernt, wo Kameras an Rastanlagen installiert sind.
Im Vortrag “Vorschrift und Toleranz - Erfahrungsberichte aus der Kontrollpraxis” berichtete Andreas Marquard, Präsident des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), unter anderem über den Ermessungsspielraum, der den Beamten bei der Datenauswertung des digitalen Fahrtenschreibers zur Verfügung steht. Im Programm seien -so Marquard- zur Feststellung der Lenk- und Ruhezeiten Toleranzen hinterlegt, nach denen geringfügige Überschreitungen der Lenkzeiten beziehungsweise Unterschreitung der Lenkzeitunterbrechungen nicht beanstandet werden. Bei den vom BAG durchgeführten Straßenkontrollen gehören neben der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten sowie des digitalen Kontrollgeräts auch die Überprüfung der Daten auf der Fahrerkarte und im Massenspeicher. Bei Manipulationsversuchen gibt es keine Toleranz.
Quelle: KFZ-Anzeiger 17/2011
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