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Verkehrsblatt Nr. 107Maßgeblich ist hier zu entnehmen, dass ab dem 01.10.2011 alle neuen Plattenprüfstände nur noch mit einer Prüfplattenlänge 1,5m in den Markt gebracht werden dürfen und die Bremsprüfungen mit einer Mindestgeschwindigkeit von 8-12 Km/h durchgeführt werden müssen. Dies nimmt Einfluss auf den zukünftigen Standort eines Plattenprüfstandes und ist bei der Planung zu berücksichtigen. Hervorzuheben gilt, dass alle Bremsprüfstände, die vor dem 01.10.2011 verkauft und installiert wurden, unter Bestandsschutz bis zum 01.01.2020 fallen, sofern diese nach dem Gutachten der Richtlinie vom 21.10.1968 geprüft und abgenommen wurden und eine standardisierte Datenschnittstelle zur Übermittlung der Bremskraft, Bremsdruck, Betätigungskraft usw. ohne signifikanten Zeitverzug zur Verfügung stellt. Zusätzlich muss ein Reibbeiwert zwischen Rad und Rolle oder Rad und Platte von Mindestens 0,7 und bei nasser Rolle/Platte von 0,6 vorhanden sein. Weitere Einzelheiten können Sie dieser pdf-Datei entnehmen: Quelle: ad-CARGO/CARAT Systementwicklungs- und Marketing GmbH & Co. KG |
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