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Ergänzung der Wartungs- und Reparaturanleitung für SAF Achsen, bzw. Achsaggregate mit 19,5“ Scheibenbremsen vom Typ SKRB 9019K, SKRB 9019W, SK 1000 ET 120
Mit dieser Info weist SAF-HOLLAND darauf hin, dass die Wartungs- und Reparaturanleitungen für die Achsen bzw. Achsaggregate vom Typ SKRB 9019K, 9019W oder SK1000 mit 19,5“ Bremsscheiben ergänzt werden. Folgende Handlungsempfehlungen werden dort zusätzlich aufgenommen:Seite 6: Sicherheitsprüfung bzw. Sichtprüfung: Bremsscheibe auf Rissbildung prüfen. Dieser Abschnitt wird um folgenden Text erweitert: Bremsscheibe auf Korrosion prüfen, erstmalig nach 3 Jahren, danach alle 12 Monate. Die Reibflächen der Bremsscheiben halten dem Verschleiß unter normalen Bedingungen sehr lange stand. Daher ist die durch den Abtrag der Reibflächen bestimmte Lebensdauer der Bremsscheiben im Regelfall deutlich verlängert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Bremsscheibe unter bestimmten Umständen bzw. Einsatzbedingungen korrodiert und sich dadurch ihre Lebensdauer verkürzt. Um diesen Zustand rechtzeitig zu erkennen und dies zu vermeiden, ist es notwendig, die üblichen regelmäßigen Sichtprüfungen an den Bremsscheiben zuverlässig durchzuführen. Beispiele, die als Kriterium für die Notwendigkeit des Austausches der Bremsscheibe dienen, finden Sie in unter den Punkten 1-3 dieser Info. In dieser Info wird dieser Hinweis nochmals ausdrücklich aufgegriffen - bitte prüfen Sie sowohl die Reibflächen auf Verschleiß als auch die allgemeine Korrosion nach den mitgeteilten Vorgaben. Bremsscheiben, die Verschleiß oder starke Korrosion erkennen lassen, müssen rechtzeitig ausgetauscht werden. Abschließend weist SAF-HOLLAND darauf hin, dass für Folgen, insbesondere Schäden und/oder Unfälle, die durch unterlassene Prüfungen und/oder den nicht rechtzeitigen Ersatz verschlissener Bremsscheiben entstehen, nicht gehaftet wird. Beispiele, die als Kriterium für die Notwendigkeit des Austausches der Bremsscheibe dienen:
1) Austausch bei Verschleiß Verschleißmaße Bremsscheibe: A neu (mm) = 45 B Verschleißgrenze erreicht (mm) = 37 Bei Erreichen der Verschleißgrenzen sind Bremsbeläge und Bremsscheiben umgehend zu erneuern.
2) Austausch bei Rissbildung Die Bremsscheibe muss umgehend erneuert werden bei durchgehenden Rissen (Abb. A) Zulässige Rissbilder sind: » Netzwerkartige Risse (Abb. B) » Zur Nabenmitte verlaufen Risse bis max. 1,5 mm Breite und Tiefe (Abb. C)
3) Austausch bei Korrosion Zustandsbeschreibung: Bremsscheibe in Ordnung Aktion: Kein Austausch notwendig!
Zustandsbeschreibung: Bremsscheibe nicht eindeutig in Ordnung Aktion: Austausch binnen 6 Monaten notwendig!
Zustandsbeschreibung: Bremsscheibe nicht in Ordnung (3-4 Lagen Korrosion) Aktion: Unverzüglicher Austausch notwendig! Quelle: SAF-HOLLAND GmbH |
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