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Rauchen gefährdet nicht nur die Gesundheit,...
...sondern auch den Versicherungsschutz am Arbeitsplatz.
In vielen Unternehmen müssen die Mitarbeiter aufgrund des Rauchverbots einen Raucherbereich aufsuchen oder im Freien rauchen. Diese Ausübung einer “eigenwirtschaftlichen Tätigkeit” (heisst: einer privaten Tätigkeit ebenso wie Essen, Trinken und das Verrichten der Notdurft) steht grundsätzlich NICHT unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Während aber die Wege zum und vom Ort der Nahrungsaufnahme vom Versicherungsschutz abgedeckt sind, sind die Wege zum Rauchen nicht versichert. Im Klartext: Nimmt man das Essen z.B. in einer Betriebskantine oder Gaststätte ein, ist der Weg dorthin versichert, der Schutz endet an der Eingangstür. Verlässt der Raucher aber seinen Arbeitsplatz zum Rauchen, steht der Weg zum Raucherbereich oder ins Freie NICHT unter Versicherungsschutz - daran ändert auch ein Rauchverbot nichts, das den Raucher dazu zwingt, seinen Arbeitsplatz zu verlassen.
Das liegt darin begründet, dass es sich bei der Nahrungsaufnahme um ein zum Lebenserhalt notwendiges Bedürfnis handelt, während das Rauchen auf der persönlichen Entscheidung jedes einzelnen Versicherten beruht.
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