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Beschleunigte Aufbietung verlorener Fahrzeugdokumente
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsblatt-Verlag das Verfahren zur Aufbietung in Verlust geratener Fahrzeugdokumente neu gestaltet und verkürzt: Seit 1. Mai 2011 veröffentlicht der Verlag die Seriennummern
abhanden gekommener Zulassungsbescheinigungen Teil II (ZB II) ausschließlich im “Elektronischen Verkehrsblatt ” unter www.verkehrsblatt.de . Das KBA übermittelt die Daten tagesaktuell.
Falls die Nummer der verlorenen Dokumente nicht bekannt ist, erfolgt die Aufbietung über die Fahrzeugidentifizierungsnummer. Das neue Verfahren verkürzt den bisherigen Prozess von bis zu sechs auf nun zwei Wochen.
Die Zulassungsbehörden können fortan den Antragstellern nach Ablauf der vorgeschriebenen 14-tägigen Aufbietungsfrist die neuen Dokumente aushändigen. Durchschnittlich 150.000 Fahrzeugbriefe (beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II, wie das Dokument heute heißt) werden jährlich als verloren gemeldet und durch das KBA im Verkehrsblatt aufgeboten.
Die Aufbietung ist die öffentliche Bekanntmachung der Nummer einer in Verlust geratenen ZB II. Auf diese Weise wird ein eventueller Besitzer des Dokuments aufgefordert, es zur Sicherung seiner Ansprüche am Fahrzeug
der Zulassungsbehörde vorzulegen. Eine neue ZB II darf von der Zulassungsbehörde erst nach Ablauf der genannten Frist seit der Veröffentlichung ausgefertigt werden.
Quelle: Krafthand 10/2011
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