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Bild: ©Gerhard Seybert (halt polizei) - www.fotolia.com
Flensburg auf Diät

Fast neun Millionen Deutsche haben Punkte im Verkehrszentralregister. Das System hat sich bewährt, muss aber dringend verschlankt werden.

Bei Punkten haben selbst Juristen Mühe, den Überblick zu behalten: Tilgungshemmung, Tilgungs- und Überliegefristen und fast neun Millionen "Sünder" im Flensburger Verkehrszentralregister. Das 1958 eingeführte System zur Erfassung von Verkehrsdelikten hat sich bewährt, ist aber zu verschachtelt. Da sind sich Juristen und Politiker einig, noch in dieser Legislaturperiode soll es überarbeitet werden. Ein Überblick über die geltenden Regeln und die geplanten Änderungen:

Punkte gibt es für Vergehen, die mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro geahndet werden: Handy am Steuer (ein Punkt), Überholverstöße oder Ignorieren einer roten Ampel (drei bzw. vier), zu schnelles Fahren (bis zu vier), Drängeln (bis zu fünf) und Alkohol oder Drogen (vier bzw. sieben) - mehr als viereinhalb Millionen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden jedes Jahr in Flensburg registriert.

Zwei Jahre bleiben Ordnungswidrigkeiten auf jeden Fall auf dem Konto des Sünders stehen. Wird in dieser Zeit eine neue Tat begangen, auch wenn sie erst in der sogenannten einjährigen Überliegefrist in Flensburg eingetragen wird, geht alles wieder von vorn los: Dann beginnt eine neue 2-Jahres-Frist für alle Verstöße, auch für die alten. Zu kompliziert, zu schwer zu durchschauen, befand schon 2009 der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar. Seine Empfehlung: Das System reformieren, schlanker und einfacher machen. Die Politik will handeln, der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP sieht eine Flensburg-Reform vor. Im Gespräch sind der Wegfall der Überliegefrist und eine Verlängerung der Tilgungsfrist auf drei Jahre. Danach sollen die Punkte gelöscht werden, und zwar unabhängig von neuen Verstößen in diesem Zeitraum.

Auch bei gravierenden Delikten sollen die Tilgungsfristen geändert werden: Bei Verkehrsstrafsachen wie Unfallflucht oder Nötigung von fünf auf sechs Jahre. Und bei Alkohol und Drogendelikten könnten künftig einheitlich zwölf statt bislang zehn bis fünfzehn Jahre gelten.

Die für den Autofahrer kritischen Punkteschwellen bleiben, wie sie sind. Ab acht erhält er eine gebührenpflichtige Verwarnung und den Hinweis auf die Möglichkeit, ein freiwilliges Aufbauseminar in einer Fahrschule zu absolvieren: Vier Gruppensitzungen und eine Beobachtungsfahrt - die Teilnahme wird mit Punktabzug belohnt. Bis acht Zähler werden vier Punkte Rabatt gewährt, bei neun bis dreizehn nur noch zwei. Ist das Konto in Flensburg auf vierzehn Punkte angewachsen, ist so ein Seminar Pflicht. Einen Bonus von zwei Punkten gibt es nur noch für den Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei achtzehn Punkten hilft nichts mehr, dann ist der Führerschein weg. Eine neue Fahrerlaubnis wird frühestens nach sechs Monaten erteilt, allerdings erst nach Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Der Club begrüßt die Pläne zur Reform des Flensburger Verkehrszentralregisters. “Das System hat sich bewährt”, sagt ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe, “muss aber schnell vereinfacht werden.” Wichtig sei, dass jeder Autofahrer wisse, wann seine Punkte wieder gelöscht würden. Und dass sich die Zielsetzung des Systems nicht verändere. Schäpe: “Notorische Raser, Drängler und andere schwarze Schafe werden auch künftig auffallen.”

Die gerade aktualisisierte ADAC-Broschüre “Flensburger Punkte und ihre Folgen” erhalten Sie als Download unter www.adac.de/punkte.


Quelle: ADAC motorwelt 8/2010



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