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Neues EU-Formblatt zu EU-Sozialvorschriften Das Formblatt dient dem Nachweis von Zeiten, für die der Fahrer keine Daten auf der Fahrerkarte nachweisen kann bzw. keine Schaublätter zur Verfügung stehen, um die Tätigkeiten der vorangegangenen 28 Tage zu belegen. “Es ist nun möglich neben Krankheit oder Urlaub auch andere Tätigkeiten wie z.B. Lagerarbeiten oder Bereitschaftsdienst anzugeben. Dies war bis jetzt nicht vorgesehen”, erläutert die Vorsitzende des Verbandes, die Transportunternehmerin Dagmar Wäscher. Die Verband weist darauf hin, dass Fahrer ein Formblatt zwingend bei grenzüberschreitenden Transporten mitführen müssen. Es ist zudem maschinengeschrieben vom Unternehmen auszufüllen und vom Verantwortlichen wie vom Fahrer zu unterschreiben. Es ist noch unklar ab wann das “neue” Formblatt in den EU-Staaten eingeführt wird, so dass in der Übergangszeit auch noch das ältere Formular benutzt werden kann. Wäscher: “Da es EU-weit genormt ist, können die Fahrer eine deutsche Version nutzen. Die Durchnummerierung der Punkte sichert bei Kontrollen, dass die Prüfer die Angaben nachvollziehen können”. Der BVT hat das neue Formblatt auf seiner Webseite Quelle: Bundesverband der Transportunternehmen e.V. (BVT), Dortmund |
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