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Die Umsetzung des Batteriegesetzes: Kein Problem für uns! Und für Sie?
Wir helfen Ihnen gerne!
In unserem Dezember-Newsletter haben wir Sie bereits über das Batteriegesetz informiert, das zum 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Neben zahlreichen Änderungen für Batteriehersteller und -importeure brachte das neue Gesetz auch verschärfte Auflagen für den Handel.
So sind unsere Niederlassungen zum Beispiel verpflichtet, Kunden darauf hinzuweisen, dass Altbatterien oder Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen und dass diese kostenlos zurückgegeben werden können - dieser Pflicht kommen wir durch gut sichtbar angebrachte Schilder in den Verkaufsräumen (s. rechts) nach. Darauf werden ausserdem die entsprechenden Symbole erklärt.
Unser langjähriger Lieferant von Starterbatterien, Johnson Controls Autobatterie GmbH, hat selbstverständlich ebenfalls das neue Batteriegesetz umgesetzt und ist mit allen Marken im zentralen Melderegister des Umweltbundesamts registriert. Alle Batterien werden vorschriftsmäßig gekennzeichnet und mit “ecosteps” verfügt Johnson Controls über ein eigenes, langjähriges und vorbildlich funktionierendes Rücknahmesystem. Nahezu 100 Prozent des Altbleis können somit wieder in den Produktkreislauf eingebracht werden.
Auch für uns und unsere Niederlassungen ist der Punkt “ Umweltbewusstsein” sehr wichtig und er ist bereits seit der Gründung unseres Unternehmens in unserer Firmenphilosophie fest verankert. Die Anforderungen des Batteriegesetzes an eine fachgerechte Entsorgung erfüllen wir daher schon seit Jahren. Wir sind uns der wichtigen Rolle der Umwelt als notwendige Lebensgrundlage und Lebensraum für die Menschheit bewußt und betrachten den schonenden Umgang mit unseren Umweltressourcen als einen Prozeß, den wir kontinuierlich und verantwortungsbewußt vorantreiben. Machen Sie mit - unserer Umwelt zuliebe!
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